"Wenn ich mich so wie ich bin akzeptiere,
dann ändere ich mich". (Carl R. Rogers)
KOSTEN
Die Kosten einer Psychotherapie hängen in erster Linie davon ab, ob und in welcher Höhe die Honorarkosten von einer öffentlichen Stelle oder von den Krankenkassen übernommen werden und welcher Anteil selbst bezahlt werden muss.
Leistung der Krankenkassen zur Psychotherapie
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) haben PatientInnen die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.
Die Kassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Kosten der Psychotherapie-Sitzungen.
Bereits im Rahmen des Erstgesprächs informieren PsychotherapeutInnen über die notwendigen Schritte für die Kassenrefundierung.
Erforderlich ist eine Bestätigung des Hausarztes, dass eine krankheitswertige Störung vorliegt.
Die Kassen sind jedenfalls verpflichtet, die Behandlungseinheit mit zumindest € 21,80 zu bezuschussen.
Ab 01. 09.2018 beträgt der Kostenzuschuss mindestens € 28,–
Per 1.11.2014 wurde der Zuschuss von der BVA auf EUR 40,00 erhöht.
Klienten mit einer Kranken-Zusatzversicherung haben eventuell die Möglichkeit die Honorarnote bei ihrer Versicherung einzureichen, dabei sollten sie sich vorab
informieren, ob die Versicherung diese Leistung auch tatsächlich übernimmt.
Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 50 Minuten, im Bedarfsfall können Doppeleinheiten vereinbart werden.
Sie können das Honorar wahlweise in Bar, per Überweisung mit Zahlschein oder Onlinebanking begleichen.
Verschwiegenheitspflicht
Gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes sind Psychotherapeuten/innen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle Ihnen im Rahmen der Berufsausübung anvertrauten und bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Dies soll ihnen zusätzlich einen sicheren und vertrauten Rahmen bieten.
Therapiedauer/Absagen
Die Häufgkeit und Dauer richtet sich nach ihrem Anliegen, üblich sind meist wöchentliche Termine.
Ist es ihnen nicht möglich einen Termin wahrzunehmen, besteht die Möglichkeit diesen innerhalb 48 Stunden zuvor abzusagen. Wird ein Termin nicht oder nicht innerhalb des Zeitrahmens abgesagt, so muss das Honorar für diese Stunde in Rechnung gestellt werden.